Die Schullizenz

Die Nutzungsrechte


Die Schullizenz ist eine zeitlich unbefristete Erwerbung für alle derzeitigen und zukünftigen Lehrkräfte, Schüler und Eltern der erwerbenden Schule.
Die Schullizenz darf innerhalb der Schule zeitlich unbefristet in
  • gedruckter oder
  • digitaler Form,
  • verändert oder
  • unverändert
    vervielfältigt werden.

    Das Recht zur Vervielfältigung innerhalb des schulischen Zusammenhangs schließt den schulinternen Download von Plattformen wie Mebis, dem schulischen Server, Lehrer-Homepages etc. ausdrücklich mit ein.

    Die Updaterechte


    Die rechteerwerbende Schule erhält mit jedem Neuerwerb ein zeitlich unbefristetes kostenloses Updaterecht für alle bereits erworbenen Titel auf einem Datenträger für jede an der Schule tätige Lehrkraft.

    Ohne Neuerwerb ist das Update als Download über das Schulkonto (Einloggen via https://www.park-koerner.de/Calllogon) kostenlos, sofern es sich nicht um einen neuen Lehrplan oder um eine Erweiterung durch eingebettete Video- und/oder Audiosequenzen handelt.

    Die Inhalte der Updates sind durch Anklicken der Versionsnummer der im Schulkonto aufgelisteten Titel zu entnehmen.

    Ein Update umfasst immer den gesamten Titel, auch wenn einzelne Teile unverändert blieben.

    Der Datenträger - für jede Lehrkraft kostenlos


    Obwohl
    die Vervielfältigung innerhalb der Schule in digitaler Form
    unbegrenzt und kostenlos möglich ist
    erhält jede Fachlehrkraft (an Gymnasien und Realschulen) bzw. jede Lehrkraft (an Mittelschulen und Hauptschulen) für die häusliche Aufbewahrung ohne Aufpreis einen Datenträger (wahlweise DVD oder USB-Stick) in einer Box.

    Nur dadurch ist erfahrungsgemäß gewährleistet, dass die schulische Erwerbung umfassend eingesetzt wird.

    Wer die Schule verlässt...


    ... verliert das Nutzungsrecht. Nicht erlaubt ist es, die digitalen Arbeitsmaterialien ganz oder in Teilen an andere Schulen oder die Lehrkräfte anderer Schulen weiterzugeben, auch nicht "zur Ansicht", "zur Information" etc.

    im Zweifelsfall gilt ...

    das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.